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Tod durch Ertrinken

Im Jahr 2005 ertranken in deutschen Flüssen 204 Menschen!

Und das Baden im Rhein wird, mit zunehmender Wasserqualität und steigenden Freibadkosten, für weite Bevölkerungsschichten von Jahr zu Jahr immer attraktiver. Wie kommt es nun zu einer solch hohen Zahl an Ertrunkenen in unseren Flüssen, zumal das "Schwimmen" schon im grössten Teil der Grundschulklassen auf dem Stundenplan zu finden ist?

Selbst ein geübter Schwimmer ist im Rhein nicht vor dem Ertrinkungstod gefeit. Die Gefahren liegen vor allem in Wassertemperatur, Strömung, Strudel, Sog und in der meist unterschätzten Gefahr der Erschöpfung. Daneben sind es aber vor allem die Kinder, welche Feuerwehr, Wasserwacht, DLRG und andere Organisationen zur Menschenrettung ausrücken lassen.


Gefahren im Rhein

Im Rhein richtet sich die Fliessgeschwindigkeit sowohl nach dem Wasserstand als auch nach dem Verlauf einer Biegung. Je höher der Pegelstand, desto schneller ist das Wasser unterwegs. Die Geschwindigkeit beträgt ca. 3-5 km/h in den Sommermonaten, bis hin zu 10 km/h im Winter und bei Hochwasser. Selbst bei Niedrigwasser ist ein Überqueren des Stroms unmöglich, da man nie das gegenüberliegende Ufer erreichen kann, sondern erst ab ein bis zwei Kilometer weiter stromabwärts dort ankommen würde. Und während dieser Zeit müsste man zwangsläufig die Fahrrinne der Berufsschifffahrt kreuzen.

Solche Wetten sind bereits vielfach durch den Tod des Schwimmers entschieden worden. Selbst wenn man ein Berufsschiff auf sich zukommen sieht, so hat man als Schwimmer keine Chance auszuweichen - und ein Schiff mit einer Länge von bis zu 135 Meter bekommt man auch nicht mal eben um den Schwimmer herummanövriert, geschweige denn abgestoppt.

Kinder haben da ganz andere Sachen im Sinn und halten sich lieber im flachen, ruhigen Wasser zwischen den Kribben auf, um dort ihrem Badevergnügen nachzugehen. Jedoch wird meist unterschätzt, dass die Grenze zwischen stehendem und fliessendem Wasser nicht langsam verläuft, sondern plötzlich und unerwartet auftritt. Ebenso verliert man plötzlich den Boden unter den Füssen, da der Grund zur Fahrrinne hin steil abfallen kann. Die Grenze bis zur Fahrrinne wird mit fallendem Pegel immer geringer, da sich das Wasser zurückgezogen hat und man für eine Abkühlung näher an die Schifffahrt herangeht.

Immer unterschätzt wird allerdings die Sogwirkung vorbeifahrender Schiffe. Zustande kommt sie durch die Wasserverdrängung des jeweiligen Frachters oder Tankers. Das Schiff muss sich einen Weg durch das Wasser bahnen um vorwärts zu kommen. Dadurch bedingt schiebt es eine Welle vor seinem Bug her, hinter der ein grosser Bereich des Unterdrucks folgt. Diesem Unterdruck folgt wiederum eine Serie von grossen Heckwellen. Die Wellen, die das Schiff erzeugt, mögen zwar ein grosser Badespass, ähnlich dem im Wellenbad sein, allerdings sieht niemand die Gefahr der Sogwirkung. Diese ist es, welche badende Kinder aus dem schützenden Bereich zwischen den Kribben hinaus in die Strömung reisst und in eine lebensbedrohliche Situation bringt. Die nächste Sogwelle entsteht bei dem Herauslaufen der Wellen aus dem Kribbenbereich. Denn die Wassermenge, welche in Wellenform hereingekommen ist, muss das flache Wasser auch wieder verlassen. Nun neigen Kinder beim der Sogwirkung des Schiffes gerne dazu, dem sinkenden Wasserstand hinterherzulaufen - werden von der nachfolgenden Welle erfasst, überspült und mitgerissen.

Desweiteren befinden sich an den Spitzen der Kribben immer wieder gefährliche Strudel, die durch ihre Sogwirkung Personen nach unten reissen können.

Hinzu kommt noch, dass die Schiffe nicht immer in der Mitte fahren, sondern je nach Flussverlauf auch mal sehr nah am Ufer vorbeifahren können. Je näher, schneller und grösser das Schiff ist, desto stärker sind die Gefahren, welche meistens auch von den Eltern der Kinder unterschätzt werden.


Gesetzeslage

Was man nun im und am Rhein machen darf und was nicht, das ist in der "Verordnung über das Baden in den Bundeswasserstraßen" geregelt:

Das Baden und Schwimmen ist verboten ...

Badende und Schwimmende haben sich so zu verhalten, dass in Fahrt befindliche Fahrzeuge nicht ihren Kurs ändern oder ihre Geschwindigkeit herabsetzen müssen.

Insbesondere ist es verboten ...

In Düsseldorf gilt ein generelles Badeverbot ...

Grafik: rp-online

Verfasser: Ralf Scheer