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Einsatzmeldung: Zimmerbrand

Mittwoch, 24. Oktober 2007,17.35 Uhr, Carl-von-Ossietzky-Straße, Garath
Ein Zimmerbrand rief am Abend die Feuerwache Garath auf den Plan. Verletzt wurde niemand.
Rauch in einer Wohnung im dritten Obergeschoss eines viergeschossigen Reihenhauses ließ den Rauchmelder schrillen. Durch den Lärm wurden Nachbarn auf das Feuer aufmerksam und riefen die Feuerwehr. Beim Eintreffen der Wehrmänner war bereits die gesamte Wohnung von schwarzem Rauch geflutet. Glücklicher Weise hielt sich zum Zeitpunkt keiner in der Wohnung auf. Die meisten Bewohner des Mehrfamilienhauses hatten bereits ihre Wohnungen verlassen und vor der Türe auf die Feuerwehr gewartet. In der Wohnung brannten Teile der Kücheneinrichtung mit Dunstabzugshaube. Ausgelöst wurde der Brand vermutlich durch einen technischen Defekt. Die Einsatzkräfte der Berufs- und Freiwilligen Feuerwehr konnten den Einsatz nach gut einer Stunde beenden. Die Wohnung ist zurzeit durch den großen Rußniederschlag nicht bewohnbar. Der Schaden wird auf zirka 15.000 Euro geschätzt. Die Polizei hat die Ermittlungen zur Brandursache aufgenommen.
(Pressemitteilung Feuerwehr Düsseldorf)

Gegen Brände in den eigenen vier Wänden ist (fast) kein Kraut gewachsen. Durch Alltagsstress und Hektik verlieren viele Menschen die Übersicht über Brandgefahren im Haushalt. Dann verursachen kokelnde Kinder, vergessene Teelichter, verwaiste Herdplatten oder defekte Elektrogeräte die häufigsten Brände. Dabei sterben in Deutschland täglich zwei Menschen und rund 60.000 Menschen werden verletzt. Feuerwehren empfehlen zum Schutz gegen die tödliche Rauchentwicklung VdS- geprüfte Rauchmelder in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in allen Fluren zu installieren. Nur so erfahren die Bewohner rechzeitig, ob sich irgendwo Brandrauch entwickelt und sie können mit ihren Liebsten wohlbehalten das Haus verlassen, die Nachbarn warnen und die Feuerwehr verständigen.

Rauchmelder sollten batteriebetrieben sein, um auch bei Stromausfall noch zuverlässig zu funktionieren. Wenn die Batteriespannung im Gerät abfällt, ertönen bei diesen Geräten rechtzeitig Warnsignale. Batteriebetriebene Rauchmelder sind die optimale Lösung zum Nachrüsten im Wohn-, Büro- und Objektbereich. Sie sind ohne zusätzliche Kabelverlegung, auch durch einen Laien, schnell installiert. Im Normalfall werden lediglich 2 Dübel in der Decke eingesetzt, an denen die Befestigungsplatte angeschraubt wird. Diese verbleibt bei einem Batteriewechsel an ihrem Platz, da der Rauchmelder dort lediglich eingerastet wird.

Per Funk können mehrere Rauchmelder untereinander vernetzt werden. Wird ein Rauchmelder ausgelöst, sei es durch Brandrauch oder durch die Prüftaste, so sendet er ein Signal an die anderen Geräte, welche wiederum auslösen. So gelangt der Alarm von Melder zu Melder, bis alle installierten Geräte ausgelöst haben.
Im Melder ist eine Lichtquelle und eine Fotozelle in einer Labyrinthkammer so eingebaut, daß im Ruhezustand kein Licht an die Fotozelle herankommt. Tritt Rauch in die Kammer ein, so werden die Lichtstrahlen an den Rauchpartikeln gebrochen. Die Lichtstrahlen treffen so auf die Fotozelle. An ihr tritt eine Spannung auf, die als Alarm ausgewertet wird.

Rauchmelder müssen folgende Merkmale erfüllen:

Die Feuerwehr empfiehlt VdS-geprüfte Melder mit einer Batterie, die über eine Lebensdauer von mehr als 5 Jahren verfügt. Manche ungeprüften Billiggeräte schlagen erst bei einer Rauchkonzentration von 30% Alarm: im Ernstfall also viel zu spät. Achten Sie daher auf Rauchmelder, die das VdS-Prüfzeichen tragen. VdS-geprüfte Qualitätsmelder lösen zudem durch Insekten- und Lichtschutz sowie ihre moderne Technik kaum Fehlalarme aus. Qualitativ hochwertige Rauchmelder sind schon zu Preisen unter 29 Euro im Fachhandel erhältlich.

Rauchmelderpflicht in Deutschland

Einige Bundesländer haben bereits eine Rauchmelderpflicht in ihren Landesbauordnungen verankert.
Dies gilt unter anderem für Neu- und Umbauten von Wohnungen.

Rheinland-Pfalz Gilt für Neu- und Umbauten von Wohnungen.
Saarland Gilt für Neu- und Umbauten von Wohnungen.
Schleswig-Holstein Gilt für Neu- und Umbauten von Wohnungen. Zusätzlich müssen bis Ende 2009 alle bestehenden Wohnungen des Bundeslandes über Rauchwarnmelder verfügen.
Hessen Gilt für Neubauten mit Wohnnutzung. Zusätzlich müssen bis Ende 2014 alle bestehenden Wohnungen des Bundeslandes über Rauchwarnmelder verfügen.
Hamburg Gilt für Neu- und Umbauten von Wohnungen. Zusätzlich müssen bis Ende 2010 alle bestehenden Wohnungen des Bundeslandes über Rauchwarnmelder verfügen.
Mecklenburg-Vorpommern Gilt für Neu- und Umbauten von Wohnungen. Zusätzlich müssen bis Ende 2009 alle bestehenden Wohnungen des Bundeslandes über Rauchwarnmelder verfügen.


Weiterführende Informationen zum Thema Rauchmelder finden Sie unter:
Rauchmelder-Lebensretter
Liste aller VdS-zertifizierten Rauchmelder

Quelle: Rauchmelder-Lebensretter.de