Ordnungsamt: Feuerwerk nur Silvester und Neujahr zünden

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass zum Jahreswechsel nur am Freitag, 31. Dezember, und Samstag, 1. Januar, "geknallt" werden darf. Leute, die Feuerwerkskörper früher oder auch später abbrennen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße geahndet werden kann. Ebenfalls geahndet wird der Verkauf von Feuerwerkskörpern mit Altersbegrenzung ab 18 Jahren an Kinder und Jugendliche. Der Verkauf beginnt am Donnerstag, 28. Dezember.

Die Feuerwehr hat Tipps zum sachgerechten Umgang mit Feuerwerkskörpern und Raketen zusammengestellt:

Der Jahreswechsel 2005/2006 verlief übrigens nach Angaben der Brandschützer eher ruhig. 24 Brände verzeichnet das Einsatzprotokoll (2004/2005: 17). Anders war das Einsatzaufkommen im Rettungsdienst. Bei 279 Einsätzen am Silvester- und Neujahrstag verzeichnete die Feuerwehr drei Schwerverletzte.

Pressedienst der Landeshauptstadt Düsseldorf (pau)