Ordnungsamt: Feuerwerk nur Silvester und Neujahr zünden
Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass zum Jahreswechsel nur am Freitag, 31. Dezember, und Samstag, 1. Januar, "geknallt" werden darf. Leute, die Feuerwerkskörper früher oder auch später abbrennen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße geahndet werden kann. Ebenfalls geahndet wird der Verkauf von Feuerwerkskörpern mit Altersbegrenzung ab 18 Jahren an Kinder und Jugendliche. Der Verkauf beginnt am Donnerstag, 28. Dezember.
Die Feuerwehr hat Tipps zum sachgerechten Umgang mit Feuerwerkskörpern und Raketen zusammengestellt:
- Kaufen und verwenden Sie nur in Deutschland zugelassenes Feuerwerk. Jeder Feuerwerkskörper besitzt eine "BAM-Nummer" (Bundesanstalt für Materialprüfung).
- Feuerwerkskörper gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen oder alkoholisierten Menschen. Ausnahme sind für alle Altersklassen frei gegebene Produkte.
- Unbedingt vor dem Zünden die Gebrauchsanweisung lesen und anschließend auch befolgen.
- Feuerwerkskörper und Raketen nur im Freien verwenden.
- Nach dem Anzünden der Zündschnur mindestens 10 bis 15 Meter Sicherheitsabstand einhalten.
- Feuerwerkskörper nicht von Balkonen werfen, Raketen nicht vom Balkon aus starten.
- Ausreichend Sicherheitsabstand zu anderen Menschen, Gebäuden, Bäumen und Fahrzeugen einhalten.
- Feuerwerkskörper sofort nach dem Anzünden wegwerfen, oder auch je nach Typ zum Anzünden hinstellen.
- Nicht in Richtung von anderen Menschen werfen.
- Nicht bündeln oder gemeinsam anzünden, auch nicht in Dosen, Flaschen, Briefkästen oder Altpapiercontainern zünden.
- Vermeintliche Blindgänger nicht anfassen, sie können auch noch verspätet zünden. Keinesfalls nachzünden, wegen der zu kurzen Zündschnur explodiert der Knaller möglicherweise sofort. Blindgänger mit Wasser übergießen und unbrauchbar machen, denn gerade für Kinder, die solche Kracher nicht zünden dürfen, sind sie spätestens am nächsten Tag eine große Gefahr.
- Raketen nur senkrecht starten, dabei eine Flasche verwenden. Die Flasche muss einen sicheren Stand haben, am besten aus einem Flaschenkasten heraus. Keinesfalls aus der Hand starten.
- Die Flugbahn der Rakete abschätzen und die Auftreffstelle nach dem Ausbrennen beobachten.
- Nach Möglichkeit vor Silvester brennbare Gegenstände von Balkonen entfernen und Fenster schließen. Häufig werden gerade von Jugendlichen Raketen gezielt in geöffnete Fenster, auf Balkone oder andere brennbare Gegenstände geschossen.
- Bei Bodenfeuerwerk, wie Goldregen die Richtung des Funkenfluges beachten - dort sollten keine brennbaren Stoffe sein.
- Bei Leuchtbatterien auf die Standsicherheit achten. Tipp: ein Brett als Unterlage verwenden.
- Besonders bei Kindern auf schwer entflammbare Kleidung achten, Silvester keine Kunstfaserstoffe wie etwa Fleece anziehen.
Der Jahreswechsel 2005/2006 verlief übrigens nach Angaben der Brandschützer eher ruhig. 24 Brände verzeichnet das Einsatzprotokoll (2004/2005: 17). Anders war das Einsatzaufkommen im Rettungsdienst. Bei 279 Einsätzen am Silvester- und Neujahrstag verzeichnete die Feuerwehr drei Schwerverletzte.
Pressedienst der Landeshauptstadt Düsseldorf (pau)
