Einheitliche Identifikationsnummer für alle Binnenschiffe in Europa

Die Umsetzung der Rheinschifffahrts- und Gemeinschaftsregelungen über die technischen Vorschriften für Binnenschiffe und die Binnenschifffahrtsinformationsdienste macht erforderlich, dass in Zukunft alle Schiffe nach einem europaweit einheitlichen Verfahren gekennzeichnet werden. Auf Basis von Vorschlägen einer innerhalb der ZKR eingesetzten aber für alle europäischen Staaten zugänglichen Arbeitsgruppe ist eine achtstellige einheitliche europäische Schiffsnummer definiert worden (ENI- Nummer). Für Schiffe mit einem Rheinattest wird es sich bei dieser Nummer um ihre bisherige amtliche Nummer handeln, der lediglich eine „0“ vorangestellt wird. Diese neue Nummer wird das Schiff während seiner gesamten Lebensdauer begleiten. Zur Einführung dieser neuen Schiffsnummer hat die Zentralkommission ihre Untersuchungsordnung und ihre Polizeiverordnung geändert. Die Erteilung dieser neuen Nummer erfolgt ab dem 1. April 2007; Inhaber bereits existierender Nummern haben für die Anbringung der geänderten Nummer bis zur Erneuerung ihres Schiffsattestes nach dem vorgenannten Datum Zeit.

Immer mehr Kommunikations- und Informationssysteme in der Binnenschifffahrt erfordern eine verlässliche und effiziente Erkennung der die Schifffahrtsstraßen befahrenden Einheiten. Um dieser Erfordernis Rechnung zu tragen, hat die Zentralkommission in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Gemeinschaft ein neues Identifikationssystem für Binnenschiffe erarbeitet. Zu diesem Zweck hat sie eine Änderung ihrer Polizeiverordnung und ihrer Rheinschiffsuntersuchungsordnung beschlossen, um eine „einheitliche europäische Schiffsnummer“, gemeinhin „ENI Nummer“ genannt, einzuführen. (§§ 2.17, 2.18 und 24.08 RheinSchUO).

In dem neuen System wird das bisher auf dem Rhein geltende System im Großen und Ganzen übernommen (amtliche Nummer, auch bekannt unter der Bezeichnung Europa Nummer). Es kommt auf sämtliche Fahrzeuge mit einem Schiffsattest zur Anwendung sowie
auf Einheiten, die eine Teilnahme an den Binnenschifffahrtsinformationsdiensten (RIS) wünschen. Die Besonderheit der Nummer besteht darin, dass sie unveränderbar ist und dem Schiff auf Lebenszeit zugeordnet wird, selbst bei dessen Wechsel in ein anderes Land. Im Rahmen der RheinSchUO wird die neue Nummer ab dem 1. April 2007 für alle neuen Einheiten zum Einsatz kommen. Bestehende Schiffe, denen eine amtliche Rheinschiffsnummer bereits erteilt worden ist, behalten diese Nummer, der lediglich eine „0“ vorangestellt wird.

Die Eigner von Rheinschiffen werden darauf aufmerksam gemacht, dass sie nicht gehalten sind, die Schiffsnummer unverzüglich in der geänderten Form an dem Schiffskörper oder an der Schiffshaut anzubringen, sondern erst im Zeitpunkt der nächsten Erneuerung ihres Schiffsattestes nach dem 1. April 2007; es ist vorgesehen, dafür noch eine ausreichende den Umständen angepasste Übergangsfrist festzulegen.

Aufbau der europäischen Schiffsnummer

A A A X X X X X
A =
Code der zuständigen Behörde, die die europäische Schiffsnummer erteilt.
X =
Fortlaufende Nummer.

Zahlenbereiche für zuständige Behörden


Quelle: Zentralkommission für die Rheinschifffahrt

 

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